OGH 8 ObA 54/21f

Entlassung einer Arbeitnehmerin, die die Anordnung (Absonderung), die Wohnung zur Verhinderung einer möglichen Verbreitung von SARS‑CoV‑2 nicht zu verlassen, ignorierte und zum Dienst erschien, obwohl sie vor Vorliegen des Testergebnisses eine Infektion nicht ausschließen konnte und dadurch eine Gefährdung der Gesundheit ihrer Kolleginnen und der Interessen ihres Dienstgebers an einem reibungslosen Dienstbetrieb – und die 14-tägige Quarantäne einer ganzen Abteilung von 23 Mitarbeiter – in Kauf nahm, ist berechtigt.