OGH 30.8.2018, 9 ObA 45/18k:

„Charakterlose Sau“ des (gewerberechtlichen) Geschäftsführers ist kein Austrittsgrund – relevant ist, wer beleidigt.

Die Beleidigung eines langjährigen Mitarbeiters durch den gewerberechtlichen Geschäftsführers mit den Worten „charakterlose Sau“  als Reaktion auf die Mitteilung des (dann austretenden) Arbeitnehmers, er wolle das Dienstverhältnis beenden und habe einen anderen ob in Aussicht, ist keine erhebliche Ehrverletzung. Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist Sohn des Alleingesellschafters und handelsrechtlichen Geschäftsführers.

Bei juristischen Personen repräsentiert nämlich das vertretungsbefugte Organ die Gesellschaft. Das ist bei dem Sohn des Gesellschafters aber nicht der Fall, wenn er lediglich gewerberechtlicher
Geschäftsführer ist und als solcher keinerlei Personalverantwortung hat. Die wenig schmeichelnden Worte sind daher dem Sohn des Chefs persönlich zuzurechnen, aber nicht dem Unternehmen.