OGH 28.5.2015, 9 ObA 6/15w = ecolex 10/2015, 891 f

Einwand des Mitverschuldens des Dienstnehmers an seiner Entlassung bei verschuldensunabhängigen arbeitsrechtlichen Ansprüchen.

1.) Sachverhalt:

Ein Dienstnehmer wird entlassen, nachdem er nicht zum Dienst erschienen war; tatsächlich war er krank, informierte jedoch seinen Dienstgeber nicht davon, übermittelte keine Krankenstandsbestätigung und war für die Beklagte auch nicht mehr erreichbar.

2.) Entscheidungsbegründung:

Bei Mitverschulden des Entlassenen an seiner Entlassung ist der Schadenersatzanspruch iSd §§ 1162a, 1162b ABGB zu reduzieren (hier: 1:1, unbekämpft). Das gilt auch für andere, nicht verschuldensabhängige Ansprüche aus dem Dienstverhältnis, wie zB Urlaubsersatzleistung, Entgeltfortzahlung, Sonderzahlungen (verfahrensgegenständlich) und Abfertigung. Gerade wenn die vorzeitige Beendigung vom anderen Teil provoziert wurde, ist es gerechtfertigt, sämtliche von der Art der Beendigung abhängige Ansprüche in die „Verschuldensteilung“ einzubeziehen.

Rechtsberatung, Dr. Guido Bach > Arbeitsrecht in Wien